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OLG Frankfurt, 23.10.1981 - 17 W 29/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hessen
Keine Ausgleichsansprüche bei Auflösung einer "eheähnlichen" Lebensgemeinschaft
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- familienrecht-deutschland.de
BGB §§ 612, 705 ff, 812; GG Art. 6
Familienvermögensrecht; Ausgleichsansprüche bei Auflösung einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 08.05.1981 - 5 O 489/80
- OLG Frankfurt, 23.10.1981 - 17 W 29/81
Papierfundstellen
- NJW 1982, 1885
- MDR 1982, 493
- FamRZ 1982, 265
- VersR 1982, 1078 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 23.12.1980 - 17 W 35/80
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.10.1981 - 17 W 29/81
Soweit es sich bei den Leistungen der Partner einer solchen Lebensgemeinschaft um Beiträge zur gemeinsamen Haushalts- und Lebensführung handelt, entstehen - wie der Senat, bereits in seinem Beschluß vom 23. Dezember 1980 (FamRZ 1981, 253 mit zust. Anm. von Bosch) ausgesprochen hat - grundsätzlich keine Ausgleichsansprüche. - OLG Saarbrücken, 18.05.1979 - 7 W 8/79
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.10.1981 - 17 W 29/81
Dementsprechend kommt weder die analoge Anwendung der genannten Vorschriften in Betracht (OLG Saarbrücken NJW 1979, 2050 [OLG Saarbrücken 18.05.1979 - 7 W 8/79] ) noch kann die Lebensgemeinschaft als solche eine Rechtsgrundlage für Erstattungsansprüche darstellen. - OLG Düsseldorf, 10.04.1979 - 4 U 166/78
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.10.1981 - 17 W 29/81
Denn für die Verwirklichung einer solchen gemeinsamen Zwecksetzung sieht die Rechtsordnung ausschließlich das Institut der Ehe vor, so daß die Anwendung anderer gemeinschafts- oder gesellschaftsrechtlicher Vorschriften grundsätzlich ausgeschlossen ist (…OLG Saarbrücken a.a.O.; OLG Düsseldorf NJW 1979, 1509, OLG Hamm NJW 80, 1503 u. 81, 30).
- OLG Frankfurt, 26.05.1999 - 19 U 98/98
Bewilligung der Löschung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit; Anpassung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 15.06.1988 - II R 165/85
Mangels ausdrücklicher Vereinbarung keine Erblasserschuld aus dem Bestehen einer …
Dazu tritt, daß sich ganz allgemein die Beziehung zwischen Frau W und dem Erblasser nicht als Dienstverhältnis charakterisieren läßt und das langjährige eheähnliche Zusammenleben der beiden Partner auch die Vermutung ausschließt, die Pflege- und Betreuungstätigkeit werde dienstvertraglich geschuldet und sei nur gegen leistungsentsprechendes Entgelt übernommen (vgl. dazu Oberlandesgericht - OLG - Frankfurt, Beschluß vom 23. Oktober 1981 17 W 29/81, NJW 1982, 1885; Derleder, Vermögenskonflikte zwischen Lebensgefährten bei Auflösung ihrer Gemeinschaft, NJW 1980, 545 ff., 548;… Scholz, Die nichteheliche Lebensgemeinschaft in der Praxis, Bonn 1982, S. 51;… de Witt/ Huffmann, Nichteheliche Lebensgemeinschaft, 2. Aufl., München 1986, Rdnr. 350). - OLG Köln, 07.11.1994 - 16 U 58/94
Anforderungen an den Nachweis der darlehensweisen Hingabe von Geldbeträgen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Frankfurt, 29.06.1983 - 7 U 267/82
Ersatz entgangenen Unterhalts; Tod des Verlobten
Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen sind die natürliche Konsequenz der von den Partnern einer Ehe eingegangenen personen- und vermögensrechtlichen Bindungen, welche bei einer jederzeit aufhebbaren eheähnlichen Lebensgemeinschaft völlig fehlt (OLG Frankfurt NJW 1982, 1885). - OLG Frankfurt, 27.12.1983 - 1 UF 105/83 Eine anderweitige Kostenentscheidung erscheint aus Sicht des Berufungsurteils nicht (mehr) gerechtfertigt; im übrigen können die Parteien versuchen, diese Kosten auch als außergewöhnliche Belastungen bei ihrer steuerlichen Veranlagung geltend zu machen (siehe BFH FamRZ 1982, 265 [Nr. 138]).