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   OLG Frankfurt, 23.10.1981 - 17 W 29/81   

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https://dejure.org/1981,3050
OLG Frankfurt, 23.10.1981 - 17 W 29/81 (https://dejure.org/1981,3050)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.10.1981 - 17 W 29/81 (https://dejure.org/1981,3050)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Oktober 1981 - 17 W 29/81 (https://dejure.org/1981,3050)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1885
  • MDR 1982, 493
  • FamRZ 1982, 265
  • VersR 1982, 1078 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 23.12.1980 - 17 W 35/80
    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.10.1981 - 17 W 29/81
    Soweit es sich bei den Leistungen der Partner einer solchen Lebensgemeinschaft um Beiträge zur gemeinsamen Haushalts- und Lebensführung handelt, entstehen - wie der Senat, bereits in seinem Beschluß vom 23. Dezember 1980 (FamRZ 1981, 253 mit zust. Anm. von Bosch) ausgesprochen hat - grundsätzlich keine Ausgleichsansprüche.
  • OLG Saarbrücken, 18.05.1979 - 7 W 8/79
    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.10.1981 - 17 W 29/81
    Dementsprechend kommt weder die analoge Anwendung der genannten Vorschriften in Betracht (OLG Saarbrücken NJW 1979, 2050 [OLG Saarbrücken 18.05.1979 - 7 W 8/79] ) noch kann die Lebensgemeinschaft als solche eine Rechtsgrundlage für Erstattungsansprüche darstellen.
  • OLG Düsseldorf, 10.04.1979 - 4 U 166/78
    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.10.1981 - 17 W 29/81
    Denn für die Verwirklichung einer solchen gemeinsamen Zwecksetzung sieht die Rechtsordnung ausschließlich das Institut der Ehe vor, so daß die Anwendung anderer gemeinschafts- oder gesellschaftsrechtlicher Vorschriften grundsätzlich ausgeschlossen ist (OLG Saarbrücken a.a.O.; OLG Düsseldorf NJW 1979, 1509, OLG Hamm NJW 80, 1503 u. 81, 30).
  • OLG Frankfurt, 26.05.1999 - 19 U 98/98

    Bewilligung der Löschung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit; Anpassung

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  • BFH, 15.06.1988 - II R 165/85

    Mangels ausdrücklicher Vereinbarung keine Erblasserschuld aus dem Bestehen einer

    Dazu tritt, daß sich ganz allgemein die Beziehung zwischen Frau W und dem Erblasser nicht als Dienstverhältnis charakterisieren läßt und das langjährige eheähnliche Zusammenleben der beiden Partner auch die Vermutung ausschließt, die Pflege- und Betreuungstätigkeit werde dienstvertraglich geschuldet und sei nur gegen leistungsentsprechendes Entgelt übernommen (vgl. dazu Oberlandesgericht - OLG - Frankfurt, Beschluß vom 23. Oktober 1981 17 W 29/81, NJW 1982, 1885; Derleder, Vermögenskonflikte zwischen Lebensgefährten bei Auflösung ihrer Gemeinschaft, NJW 1980, 545 ff., 548; Scholz, Die nichteheliche Lebensgemeinschaft in der Praxis, Bonn 1982, S. 51; de Witt/ Huffmann, Nichteheliche Lebensgemeinschaft, 2. Aufl., München 1986, Rdnr. 350).
  • OLG Köln, 07.11.1994 - 16 U 58/94

    Anforderungen an den Nachweis der darlehensweisen Hingabe von Geldbeträgen

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  • OLG Frankfurt, 29.06.1983 - 7 U 267/82

    Ersatz entgangenen Unterhalts; Tod des Verlobten

    Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen sind die natürliche Konsequenz der von den Partnern einer Ehe eingegangenen personen- und vermögensrechtlichen Bindungen, welche bei einer jederzeit aufhebbaren eheähnlichen Lebensgemeinschaft völlig fehlt (OLG Frankfurt NJW 1982, 1885).
  • OLG Frankfurt, 27.12.1983 - 1 UF 105/83
    Eine anderweitige Kostenentscheidung erscheint aus Sicht des Berufungsurteils nicht (mehr) gerechtfertigt; im übrigen können die Parteien versuchen, diese Kosten auch als außergewöhnliche Belastungen bei ihrer steuerlichen Veranlagung geltend zu machen (siehe BFH FamRZ 1982, 265 [Nr. 138]).
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